die zusammensetzung der bundeswahlbehörde, die der ministerrat am montag beschlossen hat, ist in den augen von fpö-chef heinz christian strache „rechtswidrig“. wie erwartet wurde statt der fpö-nationalratsabgeordneten barbara rosenkranz der wiener landtagsabgeordnete günther barnet (bzö) in das gremium entstandt.
jetzt fürchtet strache auch um die listung seiner partei auf den stimmzetteln für die nationalratswahl am 1. oktober. zwar bezweifeln rechtsexperten, dass die zusammensetzung der bundeswahlbehörde einfluss auf die listenplätze von fpö und bzö hätte, ein erlass des innenministeriums spricht allerdings eine andere sprache: „unter berücksichtigung rechtsgutachtlicher stellungnahmen … (ist) von einer identität zwischen der wahlwerbenden gruppe ‚die freiheitlichen – liste westenthaler – bzö‘ und der wahlwerbenden gruppe ‚freiheitliche partei österreichs‘ der nationalratswahl 2002 auszugehen.“
unter berücksichtigung rechtsgutachtlicher stellungnahmen … (ist) von einer identität zwischen der wahlwerbenden gruppe ‚die freiheitlichen – liste westenthaler – bzö‘ und der wahlwerbenden gruppe ‚freiheitliche partei österreichs‘ der nationalratswahl 2002 auszugehen.
das heißt im klartext: das bzö bekommt den dritten listenplatz auf dem stimmzettel, die fpö wird erst weiter unten zu finden sein. einzig in salzburg könnten strache und seine fpö auf dem dritten listenplatz gereiht werden – dort hat der spö-landesgeschäftsführer mnartin apeltauer „großes versändnis für die proteste der fpö gegen diesen willkürakt“.
fpö-chef strache schließt indes den gang zum verfassungsgerichtshof (vfgh) wegen „wahlbetrugs“ weiterhin nicht aus. eine wahlanfechtung ist aber erst nach dem 1. oktober möglich, und zwar binnen vier wochen nach der verlaubarung des amtlichen endergebnissen. eine anfechtung muss nicht nur die rechtswidrigkeit der wahl, sondern auch den einfluss auf den wahlausgang begründen. ist eine anfechtung eingelangt, beginnt ein vorverfahren, in dem die richter stellungnahmen aller parteien einholen, danach nehmen die beratungen des höchstgerichts ihren lauf. ein etwaiger prozess wird jedenfalls vor weihnachten 2006 beendet sein, im vfgh zeigt man sich schon vorbereitet.
kein wunder, dass heinz-christian strache zornig ist: schließlich wird der anzunehmende verlust des dritten listenplatzes auf dem stimmzettel der fpö sicher einige stimmen kosten. außerdem sind die orangen den blauen in den vergangenen wochen optisch und rheotrisch derart näher gekommen, dass man sich ernsthaft fragen muss, ob so mancher wähler in dieser wahllkampfverwirrung noch zwischen den freiheitlichen parteien, die beide das prädikat „original“ für sich in anspruch nehmen, zu unterscheiden vermag.
sollte strache die nationalratswahl tatsächlich beim verfassungsgerichtshof anfechten – und davon ist gerade bei einem schlechten ergebnis für die fpö auszugehen, darf man gespannt sein: wird das höchsgericht eine politisch unabhängige entscheidung treffen? und: worauf dürfen wir uns gefasst machen, wenn – etwas unrealistisch zwar – hc strache recht bekommt? (cdw)
foto: wikipedia
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